Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD nun auf...BDKJ Diözesanverband KölnNach jahrelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD nun auf einen Textentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt.
Wir sind sehr erfreut darüber, dass Kinderrechte mit dieser Verfassungsänderung im Grundgesetz sichtbar gemacht werden sollen und halten das für einen nötigen und wichtigen ersten Schritt. Allerdings geht uns die gewählte Formulierung nicht weit genug!
Der Textentwurf sieht folgende Änderung im zweiten Absatz von Artikel 6 des Grundges...etzes vor:
"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Geeinigt wurde sich auf das Wort "angemessen" anstelle von "vorrangig" bei der Berücksichtigung des Kindeswohls. Das lässt viel Interpretationsspielraum was als "angemessen" gilt. Wenn das Wohl des Kindes tatsächlich im Zentrum stehen soll, muss dieses in unseren Augen jedoch vorrangig berücksichtigt werden – nicht bloß angemessen.
www.dbjr.de/…/kinderrechte-ins-grundgesetz-formulierung-unz… Mehr ansehenDie Koalitionsparteien haben sich auf einen Textentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt. Die Formulierung fällt hinter völkerrechtliche Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention zurück und ist in wesentlichen Punkten nachzubessern.dbjr.de
Kinderrechte ins Grundgesetz: Formulierung unzureichend
Die Koalitionsparteien haben sich auf einen Textentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt. Die Formulierung fällt hinter völkerrechtliche Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention zurück und ist in wesentlichen Punkten nachzubessern.
Die Koalitionsparteien haben sich auf einen Textentwurf für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz geeinigt. Die Formulierung fällt hinter völkerrechtliche Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention zurück und ist in wesentlichen Punkten nachzubessern.