Auch die schönste Kneipe bleibt nun erstmal zu: Maßnahmen...
Bürgerstiftung KölnAuch die schönste Kneipe bleibt nun erstmal zu: Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe
Stadt Köln will besonders betroffene Unternehmen steuerlich entlasten
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote des Steueramts der Stadt nutzen können:
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👉 Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, ab sofort Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen.
👉 Darüber hinaus besteht bei allen Steuern, die von der Stadt Köln erhoben werden, die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen zu stellen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können dabei auch die Stundungszinsen erlassen werden. Beides setzt einen Antrag bei der Stadt Köln voraus, weshalb wir betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende bitten, sich frühzeitig an das Steueramt der Stadt Köln zu wenden.
👉 Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen besteht für betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende schließlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen zu stellen.
Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert stellt eine zügige und unbürokratische Prüfung in Aussicht: "Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten wollen wir unseren Beitrag dafür leisten, dass Liquiditätsengpässe bei Unternehmen und Gewerbetreibenden möglichst vermieden werden können."
Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Foto: Maarten Takens /
flickr.com (CC BY-SA 2.0)
https://www.flickr.com/photos/takens/5431748409/ Mehr anzeigen