https://www.facebook.com/KABKoeln/posts/803179070244304KAB Stadtverband KölnUwe Temme
Die KAB im Diözesanverband hat heute die folgende Mitteilung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW zur Öffnung von Einzelhandelsgeschäften an den Adventson...ntagen herausgegeben:
Pressemitteilung:
Köln, 25.11.2020. Für die Landesarbeitsgemeinschaft der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in Nordrhein-Westfalen kommentiert Uwe Temme, Diözesanvorsitzender der KAB im Erzbistum Köln, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu den von der Landesregierung in NRW geplanten Corona-Sonntags-Ladenöffnungen im Advent:
Die KAB begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Dies gilt insbesondere für die Begründung, wonach die zusätzlichen Sonntage die Gefahr einer erhöhten Infektion mit dem Corona-Virus bergen, wenn Menschenmassen womöglich auch noch an den Sonntagen zum Weihnachtsshopping in die Innenstädte strömen. Für die Beschäftigten im Einzelhandel wie auch für Kundinnen und Kunden hätte dies eine erhöhte Ansteckungsgefahr bedeutet.
Die KAB sieht zudem einen Widerspruch hinsichtlich der von der Landesregierung als Begründung für die Sonntagsladenöffnung angeführten „Entzerrung der Kundenströme“ einerseits, während sich andererseits der Einzelhandel von diesem Vorhaben versprach, zusätzliche Umsätze zu generieren. Hier wäre also das Ziel der Landesregierung konterkariert worden.
Für die KAB wird dadurch deutlich, dass es bei den beabsichtigten Sonntagsöffnungen gar nicht um einen wirksamen Infektionsschutz ging, sondern vielmehr um einen weiteren Angriff auf den durch das Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag mit dem Ziel, den rein wirtschaftlichen Interessen noch mehr Raum zu geben. In diesem Zusammenhang bedauert die KAB, dass auch die Kirchen mit Ihrer Duldung der geplanten Sonntagsöffnungen die monetären Interessen der vorwiegend großen Einzelhandelsketten über den Sonntagsschutz gestellt haben.
Die KAB sieht den im Ladenöffnungsgesetz verankerten Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage durch die Gerichtsentscheidung gestärkt.
Für die KAB bedeutet der Sonntag die Möglichkeit, dass Menschen gemeinsam Freizeit gestalten und sich ehrenamtlich engagieren können, um so unverzweckte Zeit zu genießen. Wie wichtig das ist, zeigen die Corona-Erfahrungen der vergangenen Monate.
Wenn der Einzelhandel gestärkt werden muss, dann schlägt die KAB eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland vor. Die Stärkung der Kaufkraft von unteren Einkommensgruppen wäre bedeutend wirkungsvoller als zusätzliche Ladenöffnungszeiten an Sonntagen.
Am 03. März 2021 feiert die KAB zusammen mit anderen Verbänden und Organisationen das 1700 jährige Jubiläum des arbeitsfreien Sonntag, der im Jahr 321 von Kaiser Konstantin für das damalige römische Reich festgelegt wurde.
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