Fahrradstraßen – Mindestintervall 1,5
Unter dem Motto "Mindestintervall 1,5 Meter" erklären wir die auch in einer Fahrradstraße geltende Regel, dass Radfahrende nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden dürfen. Der Animationsfilm zeigt eine DJane, die in einer Fahrradstraße auf einem Lastenfahrrad fährt, in dessen Laderaum ein DJ-Pult verstaut ist. Sie berichtet, dass sie in Köln gerne mit dem Fahrrad in Fahrradstraßen unterwegs ist und nur mit einem Abstand von 1,5 Metern überholt werden darf.