Wenn Verbraucher ein Telefon kaufen, kaufen sie die physischen Aspekte des Telefons. Sie sollten frei wählen können, welche Software auf ihrem Telefon installiert werden soll, ohne Angst haben zu müssen, die Garantie zu verlieren.
Nach aktueller Auslegung von EU Recht verliert ein Smartphone
NICHT durch Rooten oder Flashen seine Garantie.
Die EU "Sale of Goods Directive” (SGD) deckt Waren mit digitalen Inhalten ab, darunter Smartphones, Smart-TVs, Smartwatches und Fitness-Tracker. Für alle diese Waren, die unter die SGD fallen, muss der Verkäufer eine zweijährige Garantie geben, dass das Produkt den Zwecken entspricht, für die Produkte dieser Art normalerweise verwendet werden. Eine der wichtigsten Änderungen der SGD ist die Umkehr der Beweislast. Das bedeutet, dass, wenn Dein Gerät innerhalb eines Jahres einen Defekt aufweist, davon ausgegangen wird, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war, und Du nichts beweisen musst; stattdessen muss der Verkäufer beweisen, dass dies nicht der Fall ist.
ABER...
Derzeit gibt es in Europa weder Rechtsstreitigkeiten über Gewährleistungsfragen beim Rooten, Flashen oder Jailbreaken von Smartphones noch eine Regelung oder Bestimmung zu diesem speziellen Thema. Daher ist die Rechtmäßigkeit solcher Handlungen in Bezug auf die Garantie weiterhin nicht eindeutig geklärt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0771https://fsfe.org/news/2023/news-20230807-01.de.html