Aus dem trisektoralen „Beirat für Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung“ soll im kommenden Jahr das „Stadtgesellschaftliche Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung“ werden. Dieses Gremium soll den Ratsausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zu Grundsatzfragen der Beteiligungskultur […]
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Vom trisektoralen Beirat zum stadtgesellschaftlichen BeratungsgremiumAus dem trisektoralen
„Beirat für Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung“ soll im kommenden Jahr das „Stadtgesellschaftliche Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung“ werden. Dieses Gremium soll den Ratsausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zu Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln und zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung beraten.
Dies hat der aktuelle Beirat nach einem ausgiebigen Diskussionsprozess bei seiner Sitzung am 16. November 2022 einstimmig beschlossen. Nun muss über diese Gremienreform der Rat der Stadt Köln in einer seiner nächsten Sitzungen beschließen.
Warum eine solche Reform?
Für den Anstoß dieser Gremienreform waren unter anderem folgende Erkenntnisse und Überlegungen wesentliche Auslöser:
- Der Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung hat – mit unterschiedlichen Bezeichnungen und Rollen – den Start und die Entwicklung der Leitlinien zur Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln bis zu ihrer verbindlichen Verabschiedung durch den Rat maßgeblich geprägt.
- Die Hauptfunktion des Beirates liegt nach der verbindlichen Verabschiedung der Leitlinien in der kritische Reflexion der Wirksamkeit und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards und Leitlinien. Dies ist aber mit den bislang formal vorgesehenen vier Sitzungen á zwei Stunden im Jahr nicht wirklich leistbar. Hier wären flexiblere Formate sinnvoll.
- Zugleich gibt es seit 2021 gibt es mit dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (BAB) ein Ratsgremium mit vergleichbaren Themen und Funktionen, die sich zumindest teilweise mit denen des Beirates überschneiden. Außerdem sind es meist die gleichen Akteurinnen und Akteure aus Politik und Verwaltung, die im Beirat wie im Ausschuss vertreten sind.
- Mit einem rein aus der stadtgesellschaftlichen Perspektive zusammengesetzten Beratungsgremium, das zu den einschlägigen Tagesordnungspunkten des Ausschusses Stellung nehmen und auch aus eigener Erwägung Themen in den Ausschuss einbringen kann, wird zunächst einmal dieser stadtgesellschaftliche Teil in seiner Stellung gestärkt. Und mit dieser besonderen Beziehung zum politischen Gremium Ausschuss und den Möglichkeiten des Ausschusses, zu allen entsprechenden Themen auch die jeweils Zuständigen aus der Verwaltung einzuladen, bleibt der Geist des Trialogs (Stadtgesellschaft – Politik – Verwaltung) erhalten, wird nur organisatorisch auf jetzt bessere Füße gestellt.
[ds]