Bekanntermaßen kann kaum ein Plan gelingen ohne vorher die Rahmenbedingungen und Spielregeln geklärt zu haben. Wer den Erwartungen nicht gerecht wird, kann früher oder später vermutlich mit einer Rüge rechnen. […]
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Die lieben Leitlinien und ihre BefolgungBekanntermaßen kann kaum ein Plan gelingen ohne vorher die Rahmenbedingungen und Spielregeln geklärt zu haben. Wer den Erwartungen nicht gerecht wird, kann früher oder später vermutlich mit einer Rüge rechnen. Ähnlich verhält es sich mit den Leitlinien, die vereinbart wurden um sicherzustellen, dass der Plan Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln systematisch zu verankern und Beteiligungsverfahren anhand eben dieser Qualitätskriterien zu konzipieren, aufgehen kann. Die Leitlinien zur systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen dabei vor allem einem Zweck dienen: Fairness – also Bürger:innen eine reelle Chance bieten ihre Anregungen in den Prozess einbringen zu können, indem die einzelnen Prozessschritte klar definiert werden.
Um die Leitlinien an dieser Stelle noch einmal zu nennen:
- Respektvolle und faire Zusammenarbeit
- Frühzeitige und transparente Information und Kommunikation
- Geeignete Zielgruppenansprache
- Klare Ziele und ein abgegrenzter Gestaltungsspielraum
- Verbindliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen
- Eine lernende und sich weiterentwickelnde Struktur
So liest sich also das Grundgerüst, an dem sich sämtliche Beteiligungsprozesse in Köln, ungeachtet ihres Inhalts orientieren sollten. In der Natur der Sache liegt es meistens allerdings auch, dass es bei jedem Verfahren einzelne Menschen oder Gruppen gibt, die aus ganz unterschiedlichen Gründen mit dem Prozess oder dessen Ausgang nicht zufrieden sind – doch was, wenn sich dieser Unmut nicht auf Befindlichkeiten zurückführen lässt, sondern tatsächlich auf eine laxe Auslegung der Leitlinien seitens der Prozessverantwortlichen (eine bewusste Missachtung möchten wir in keiner Weise unterstellen!)?
Es hakt. Nicht immer und nicht überall, aber doch manchmal – und das kann fatale Auswirkungen auf die systematische Öffentlichkeitsbeteiligung als ganzes haben, die eigentlich als demokratiestärkende und vertrauensbildende Maßnahme dienen soll. Werden Informationen zum Prozess und dem reellen Gestaltungsspielraum nicht frühzeitig, transparent und verständlich kommuniziert, die Information der Öffentlichkeit auf ein Mindestmaß reduziert oder etwa die Möglichkeit zur Rückmeldung mitten im Prozess eingeschränkt oder sogar eingestellt, fühlen Bürger:innen sich verprellt und das zurecht.
Verwunderlich ist es deshalb nicht, dass sich das stadtgesellschaftliche Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung, das dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zugeordnet ist mit diesem beobachteten Missstand in den beiden letzten Sitzungen befasst hat. (weitere Informationen zum Gremium selbst können Sie beispielsweise in unserem Newsletterarchiv nachlesen unter:
https://www.koeln-freiwillig.de/vom-beirat-zum-beratungsgremium-fuer-systematische-oeffentlichkeitsbeteiligung-und-mehr/ ). Anhand verschiedener kölner Praxisbeispiele wurde das konkrete Vorgehen hinsichtlich der Beteiligungsprozesse unter die Lupe genommen, Schwachstellen identifiziert und eine Mittelung an den Ausschuss verfasst, in der die Sachlage mitgeteilt und Empfehlungen zu einer besseren Einhaltung der Qualitätsstandards ausgesprochen wurden. Gut aufbereitete Informationen und deren adäquate zielgruppenorientierte Vermittlung werden darin als Basis für den öffentlichen Diskurs und die Befähigung zur Meinungsäußerung hervorgehoben. Um einen Dialog zwischen der Öffentlichkeit und der Verwaltung zu ermöglichen brauche es den Willen zur anhaltenden Kommunikation.
Doch besinnen wir uns zurück zum letzten der genannten Qualitätskriterien: Dem einer lernenden und sich weiterentwickelnden Struktur. Wie bei vielem im Leben unterlaufen Fehler. Es braucht diejenigen, die auf die Fehler hinweisen und den Willen aus den gemachten Fehlern zu lernen und das eigene Handeln kontinuierlich und konsequent zu hinterfragen und zu verbessern.
Die Einhaltung der Leitlinien zu Öffentlichkeitsbeteiligung bedeutet Aufwand und ein Umdenken auf Seiten der Planenden. Sie bedeutet es für die Fachämter aus ihren gewohnten Planungsroutinen auszubrechen und offen zu sein für diesen Zwischenschritt, den sie nicht alleine, sondern mit Hilfe der fachlichen und personellen Unterstützung des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung bewältigen können.
Link mit Informationen zum Beratungsgremium:
https://www.stadt-koeln.de/artikel/72565/index.html
Link zur Mitteilung des Beratungsgremiums an den Ausschluss Bürgerbeteiligung, Anregung & Beschwerden:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=115737
LK