Am 9. Dezember 2020 werden drei Mitglieder des Beirats „Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung“ aus der organisierten Stadtgesellschaft und drei Stellvertretungen gewählt. Alle interessierten und infrage kommenden Organisationen im weiteren Sinne (Vereine, Verbände, Initiativen, Netzwerke u.a.) sind aufgerufen, Personen für diese Wahl zu nominieren. Um was geht es genau? Der „Beirat ‚Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung‘ der Stadt Köln“ (im Folgenden […]
Aufruf an die Stadtgesellschaft: Bewerbung für den „Beirat ‚Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung‘“Am 9. Dezember 2020 werden drei Mitglieder des Beirats „
Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung“ aus der organisierten Stadtgesellschaft und drei Stellvertretungen gewählt. Alle interessierten und infrage kommenden Organisationen im weiteren Sinne (Vereine, Verbände, Initiativen, Netzwerke u.a.) sind aufgerufen, Personen für diese Wahl zu nominieren.
Um was geht es genau?
Der „Beirat ‚Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung‘ der Stadt Köln“ (im Folgenden kurz „Beirat“) ist integraler Bestandteil des im Juni 2020 vom
Rat der Stadt Köln beschlossenen Konzeptes für eine Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung.
Er berät Politik und Verwaltung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Leitlinien für Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln und gibt hierzu ggf. Empfehlungen ab. Darüber hinaus gibt er Impulse für das Förderprojekt „Förderung der politischen Partizipation“ des stadtgesellschaftlichen Teils des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung.
Er tagt grundsätzlich vier Mal im Jahr. Zu je einem Drittel wird er vonseiten der Kommunalpolitik (Rat und Bezirksvertretungen), der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft mit je acht stimmberechtigten Mitgliedern (mit je einer Stellvertretung) besetzt.
Die acht Mitglieder der stadtgesellschaftlichen Perspektive werden grundsätzlich in zwei Verfahren ermittelt: Vier Personen werden aus hierfür sich bewerbenden Kölnerinnen und Kölner gelost. Vier Personen werden aus vier verschiedenen Handlungsfeldern stadtgesellschaftlicher Organisationen und Initiativen nominiert und in einer Wahlveranstaltung von Vertreterinnen und Vertretern dieser Organisationen bzw. Initiativen gewählt.
Die Amtsdauer ist grundsätzlich fünf Jahre. Um eine längerfristige Kontinuität zu erreichen und zu umfassende Brüche beim Amtsende zu vermeiden, findet die Wahl jeweils einer Hälfte der stadtgesellschaftlichen Perspektive um 2,5 Jahre versetzt statt. Daher wird für zwei Perspektiven stadtgesellschaftlicher Organisationen im ersten Durchgang die Amtszeit auf 2,5 Jahre begrenzt. Die Nachfolge wird dann entsprechend zum 1. Juli 2023 für fünf Jahre gewählt.
Welche Position stehen zur Wahl?
Die vier Positionen der „organisierten Stadtgesellschaft“ verteilen sich auf folgende Perspektiven:
„Partizipation“: Initiativen, Netzwerke, Vereine, Verbände oder andere Organisationen, die sich in Köln für die Beteiligungskultur, für die Stärkung von Bürgerengagement und -beteiligung, für Demokratieentwicklung, für die Entwicklung der Stadt mit und durch die hier lebenden Menschen, für die Inklusion bzw. das Gefragt- und Gehörtwerden gerade der Menschen einsetzen, die nicht per se eine starke Stellung in der Stadtgesellschaft haben.
Diese Position wird erst Mitte 2023 neue besetzt werden, da zwei Personen aus dem bisherigen kommissarischen Beirat diese Funktion für die nächsten zweieinhalb Jahre wahrnehmen, sodass die in den vergangenen Jahren mit der Erarbeitung der Leitlinien angesammelten Erfahrungen in den neu zu bildenden Beirat einfließen können.
„Seniorinnen und Senioren“: Initiativen, Netzwerke, Vereine, Verbände oder andere Organisationen, die sich für das bürgerschaftliche Engagement wie für die Mitsprache bei öffentlichen Belangen als Selbstorganisation älterer Menschen bzw. für diese älteren Menschen einsetzen.
„Jugend“: Initiativen, Netzwerke, Vereine, Verbände oder andere Organisationen, sich für das bürgerschaftliche Engagement wie für die Mitsprache bei öffentlichen Belangen als Selbstorganisation junger Menschen bzw. für diese jungen Menschen einsetzen.
„Migration“: Initiativen, Netzwerke, Vereine, Verbände oder andere Organisationen, sich für das bürgerschaftliche Engagement wie für die Mitsprache bei öffentlichen Belangen als Selbstorganisation zugewanderter Menschen bzw. für diese zugewanderten Menschen.
Aufruf zur Nominierung
Hiermit rufen wir alle Initiativen, Netzwerke, Vereine, Verbände oder andere Organisationen in Köln, die sich einer der drei Perspektiven „Senioren/innen“, „Jugend“ bzw. „Migration“ zuordnen, Personen für den Beirat als ordentliches Mitglied bzw. als Stellvertretung zu nominieren. Die
Details zum Wahlverfahren und zur Wahlveranstaltung am Mittwoch, 9. Dezember 2020, 18:00 – 20:00 Uhr, finden Sie in dem
PDF-Dokument, das Sie hier herunterladen können.Ebenso rufen wir alle organisierten Akteure der Perspektive „Partizipation“ auf, an der Wahlveranstaltung teilzunehmen, auch wenn sie jetzt noch niemanden wählen können. Es wird aber ausreichend Gelegenheit geben, sich mit den zwei Personen, die noch für eine halbe Amtsdauer im Beirat bleiben werden, über ihre Vorstellungen der Beiratsarbeit auszutauschen.
Nominierungen senden Sie bitte entlang der Leitfragen in dem hier herunterladbaren Formular bis zum 30. November 2020 an:
beteiligen@koeln-freiwillig.deÜber diese Mailadresse können Sie auch gerne Ihre Fragen loswerden oder Gesprächsbedarf anmelden. Wir werden hierauf jeweils zeitnah reagieren.
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung / Kölner Freiwilligen Agentur e.V. | Dieter Schöffmann