Immer wieder – auch schon zu Zeiten der inzwischen ausgesetzten Wehrpflicht mitsamt Zivildienstpflicht für Kriegsdienstverweigerer – ploppt bei Politikerinnen und Politikern und anderen Menschen, die sich dazu berufen fühlen, die Forderung nach einem Pflichtdienst auf. Damit soll der Teil der Gesellschaft, der ihrer Auffassung nach zu wenig für die Gesellschaft tut, aktiviert werden soll. Die […]
Und immer wieder grüßt die PflichtdienstphantasieImmer wieder – auch schon zu Zeiten der inzwischen ausgesetzten Wehrpflicht mitsamt Zivildienstpflicht für Kriegsdienstverweigerer – ploppt bei Politikerinnen und Politikern und anderen Menschen, die sich dazu berufen fühlen, die Forderung nach einem Pflichtdienst auf. Damit soll der Teil der Gesellschaft, der ihrer Auffassung nach zu wenig für die Gesellschaft tut, aktiviert werden soll. Die neueste Variante bietet der Philosoph Richard David Precht, der sich in seinem aktuellen Buch „Von der Pflicht. Eine Betrachtung“ unter anderem mit einem verpflichtenden Gesellschaftsjahr für Seniorinnen und Senioren befasst und dies im Rahmen eines Pro und Contra-Artikels im
Kölner Stadt-Anzeiger vom 17./18. April 2021 wie folgt vertritt:
„Der liberal-demokratische Staat braucht, um als Staat funktionieren zu können, Menschen, die nicht nur an sich denken, sondern auch an andere und sich für das Gemeinwohl einsetzen. Diese Einsicht ist häufig formuliert worden. Doch was sichert den Zusammenhalt und die Gemeinwohlorientierung in Zeiten der Hyperkonsumgesellschaft, in der Geiz geil ist und mein Schnäppchen auf Kosten der anderen geht? In der mit einem Milliardenaufwand tagtäglich an den persönlichen Egoismus des Konsumenten appelliert wird?
Die Idee, ein Gesellschaftsjahr für alle Schulabgänger einzurichten und es an die Stelle des Wehrdienstes oder Zivildienstes zu setzen, ist durchaus populär und wird gerade von der CDU neu eingebracht. Eine ergänzende Idee dazu scheint mir ein zweites Gesellschaftsjahr zu sein, das all diejenigen Menschen absolvieren, die in Rente oder Pension gehen, sofern sie körperlich und psychisch dazu in der Lage sind. Die Rede ist von im Durchschnitt 63-Jährigen, die auf diese Weise ihre Erfahrungen weitergeben können und möglicherweise eine ehrenamtliche Beschäftigung finden, der sie auch nach dem Gesellschaftsjahr weiter nachgehen. Gedacht ist an eine Zeit von 15 Stunden die Woche, das entspricht drei Vormittagen oder Nachmittagen.“
Die wertvollen und die anderen (nutzlosen?) Drittel
Zur Frage
„Warum aber überhaupt der Gedanke der Pflicht?“ führt er u.a. folgende Argumente an, die meines Erachtens dürftig, empirisch nicht belegt, an den Haaren herbeigezogen oder dem Anliegen gesellschaftlicher Zusammenhalt und Gemeinwohl nicht gerecht werden:
„Nun, ein Drittel aller so genannten Seniorinnen und Senioren sind bereits ehrenamtlich engagiert, für sie bedeutete das Gesellschaftsjahr nichts Neues.“
Wirklich? In der Tat sind laut aktuellem Freiwilligensurvey 40,6 % der 50-64jährigen und 31,2 % der Menschen ab 65 engagiert (
BMFSFJ 2021, 16). Von den 65plus-Engagierten wenden 52 % bis zu zwei Stunden, 25,8 % drei bis fünf Stunden und 22,2 % sechs und mehr Stunden für ihr Engagement auf. Von diesem letzten Fünftel dürften die Wenigsten auf ein Engagement von 15 Stunden in der Woche kommen. Sollen die nun auch für ein Jahr zum 15-h-Dienst verpflichtet werden? Oder muss die Hälfte mit ihrem bis zu zweistündigen Engagementeinsatz, diesen über sieben, acht Jahre verbindlich aufrechterhalten bzw. dokumentieren, um dem Pflichtdienst zu entgehen?
„Möglicherweise ein Drittel derjenigen, die in Rente oder Pension gehen, möchten partout nichts mehr für die Gesellschaft tun – sind sie nicht zu überzeugen, so können sie sich von ihrer Pflicht befreien lassen, denn Unwillige kann niemand gebrauchen.“
Hier nimmt Herr Precht offensichtlich seine eigene Pflichtdienstforderung nicht ernst. Geht es ihm also doch nur um eine Einladung zum Engagement, die angenommen oder abgelehnt werden kann? In der Tat braucht es vielfältige ernst gemeinte Einladungen zum Engagement – auch für die vielleicht nur vordergründig „Unwilligen“ -, damit bislang unterrepräsentierte gesellschaftliche Gruppen ebenfalls diese Teilhabechance erhalten. Zum Beispiel: Laut dem schon erwähnten Freiwilligensurvey sind Menschen mit Zuwanderungsgeschichte immer noch erkennbar unterrepräsentiert bei den Engagierten. Dies liegt aber – nicht nur nach meiner Erfahrung – nicht an einer geringeren grundsätzlichen Engagementbereitschaft, sondern an Mängeln in der interkulturellen Öffnung der der gemeinnützigen Organisationen als Engagementorte oder an mangelhafter Zielgruppenansprache. Hier hilft nicht eine Pflicht zum Engagement. Vielmehr braucht es Engagementgelegenheiten und die Erfahrung des Erwünschtseins. Daher sollte es eine Pflicht öffentlicher wie privater, gemeinnütziger Institutionen und Organisationen sein, Engagementbarrieren abzubauen und die Möglichkeiten zum Engagement zu fördern.
„Bleibt das wertvolle letzte Drittel: All diejenigen Menschen, die so viel zu geben haben, aber nicht in ein Umfeld eingebunden sind, in dem man sich ehrenamtlich engagiert. Ihr Gesellschaftsjahr im Alter könnte nicht nur Kindern in Krebsstationen oder Menschen in Altenheimen das Leben erleichtern, indem sie dort vorlesen, es könnte nicht nur Naturschützern und Sportvereinen helfen – es wird ohne Zweifel auch etwas mit den Senioren und Seniorinnen machen, die die schöne Erfahrung machen, gebraucht und geschätzt zu werden – eine Erfahrung, die beileibe nicht jedem über 60 in Deutschland vergönnt ist. ‚Selbstwirksamkeit‘ nennen die Psychologen das Gefühl, wertvoll zu werden durch das, was man für andere tut.“
Wer oder was ist hier das „Wertvolle“ an dem „letzten Drittel“? Sind die schon Engagierten nicht „wertvoll“, da es bei ihnen vielleicht keine zusätzliche Zeit mehr akquiriert werden kann? Sind die Nichtengagierten, die sich dem Pflichtdienst verweigern, weniger wertvoll? Vielleicht sind sie einfach zu erschöpft durch ihre jahrzehntelangen beruflichen, familiären oder anderen Leistungen, die vermutlich auch dem Gemeinwohl zugute gekommen sind?
„Ohne Zweifel“ wird der Pflichtdienst etwas mit Seniorinnen und Senioren machen. Vielleicht machen sie die „schöne Erfahrung“ gebraucht und geschätzt zu werden, da sie aufgrund ihres verpflichtenden 15-h-Dienstes andere nur mit ein oder zwei Stunden Engagierte verdrängen oder vielleicht sogar bis dahin bezahlt Tätige – eine Effekt, der sich ja in der Vergangenheit beim Zivildienst beobachten ließ, der offiziell auch nur für zusätzliche Aktivitäten gedacht war aber faktisch als den Beruflichen vergleichbare und diese verdrängende Einsatzkräfte behandelt wurden.
Ein Engagement, das Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglicht, das die Engagierten wie die Gesellschaft bereichert, lässt sich nicht einfach staatlicherseits verordnen oder durch Pflichtdienste anstoßen. Oder – um es in Anlehnung an das
„Böckenförde-Diktum“ zu sagen:
„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“ – auch nicht durch Pflichtdienste.
Pflicht vs. Eigenverantwortung
Herr Precht will also Engagement über den Weg des Pflichtdienstes erreichen. In der Werbung zu seinem Buch wird dies interessanterweise zur „Frage nach der Eigenverantwortlichkeit“
[1]. Die Expertenkommission zum
Ersten Engagementbericht der Bundesregierung plädierte ebenfalls – in Abkehr von Vorstellungen einer „Bürgerpflicht“ – für eine „Kultur der Mitverantwortung“. In der Tat ist es sinnvoll, alte wie junge Menschen an ihre Mitverantwortung für unsere Gesellschaft zu erinnern – im Sinne des Ausspruchs von John F. Kennedy:
„Frage nicht, was das Land für dich tun kann, sondern was du für das Land tun kannst.“ Aus einem entwickelten Verantwortungsbewusstsein kann ein entsprechendes Handeln entstehen, mitsamt darauf aufbauender Bereitschaft, in die Pflicht zu gehen. Oder wie es (zumindest früher) bei der Hilfsorganisation des DRK für den Ehrenamtsbereich heißt:
„Der Eintritt und der Austritt sind freiwillig. Dazwischen ist Pflicht.“Eine Verpflichtung zu einer bestimmten Aufgabe kann u.U. auch sinnvoll sein, wenn sie gesellschaftlich notwendig ist und anders nicht erfüllt werden kann. So sieht die Gemeindeordnung für NRW in den §§ 28 und 29 die Möglichkeit der Verpflichtung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit vor, die nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden kann. Ansonsten droht ein Ordnungsgeld. Eine solche Verpflichtung ist z.B. eine letzte Option, wenn bei Wahlen nicht genügend freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewonnen werden könnten. Hier wird aber wohl niemand behaupten wollen, dass aus einem solchen verpflichtenden Ehrenamt mit einer gewissen Garantie ein anschließendes freiwilliges, bürgerschaftliches Engagement folgt.
Einladung statt Verpflichtung zum Engagement
Ich teile das Ziel, dass möglichst viele Menschen die Gelegenheit erhalten sollten, die Freude am Engagement und die Selbstwirksamkeit zu erfahren. Ebenso teile ich die Einschätzung, dass ein ziviles, am Gemeinwohl ausgerichtetes Engagement Vieler zur Lebensqualität und zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen kann. Der Weg dorthin führt aber nicht über einen Pflichtdienst, sondern allenfalls über eine Verpflichtung öffentlicher wie privater, gemeinnütziger Institutionen und Organisationen zum Abbau von Engagementbarrieren und zur ermöglichenden Einladung zum Engagement.
In diesem Sinne schlage ich drei Maßnahmen für drei Lebensphasen vor:
- „Engagementlernen“ sollte verbindlicher Teil der Curricula bzw. pädagogischen Konzepte von Kitas, Schulen und beruflichen Ausbildungsstätten sein. Bislang geschieht dies nur auf freiwilliger Basis von einzelnen engagierten Schulen.
- Öffentliche wie private Arbeitgeber sollten dafür verantwortlich gemacht werden, dass ihr Personal Beruf und Engagement vereinbaren kann.[2] Und sie sollten sich mit ihren Möglichkeiten dafür engagieren, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten des Engagements am Standort bzw. Wohnort nahezubringen, wie es inzwischen so manches Unternehmen tut.
- Bei der jährlichen Versendung der Rentenprognosen vonseiten der Rentenversicherungsträger könnte drei Jahre vor dem Renteneintrittstermin jeweils ein Information über die grundsätzlichen Möglichkeiten des nachberuflichen Engagements und über die Möglichkeiten gegeben werden, sich hierzu lokal weiter zu informieren.
Zuguterletzt: Als eines meiner ersten bürgerschaftlichen Engagements habe ich 1976 als Kriegsdienstverweigerer die „Gruppe der Zwangsdienstgegner“ gegründet und ehrenamtlich organisiert. Dieser Idee treu bleibend, würde ich heute selbstverständlich auch den Precht’schen Pflichtdienst verweigern.
Dieter Schöffmann
Quellen:
BMFSFJ 2021: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.):
Freiwilliges Engagement in Deutschland. Zentrale Ergebnisse des Fünften Deutschen Freiwilligensurveys (FWS 2019). Berlin 2021
[1] »Dieses Buch ist so interessant, weil es in den Fokus rückt, was wir gerne von uns wegschieben. Wir fordern alles Mögliche vom Staat ein. Die andere Seite der Medaille ist die Frage nach der Eigenverantwortlichkeit.« |
https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/ID150699629.html (18.04.2021)
[2] Dieter Schöffmann:
Unternehmen zwischen Förderung und Behinderung bürgerschaftlichen Engagements; in: BBE-Newsletter für Engagement und Partizipation in Deutschland – Ausgabe 22/2017