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Kölner Kulturpaten e.V.
IFT KölnLiebe Vertreter*innen der Interessensvertretungen,
liebe Kulturschaffende,
in dieser Woche haben wir wieder die wichtigsten Neuerungen und Ereignisse in unserem... Newsletter gebündelt und informieren Sie über Themen rund um das Thema „Kultur“ in Zeiten der Corona-Pandemie.
· Corona-Regeln in NRW: Diese Regeln gelten seit dem 8. März 2021 im Bereich Kultur weiterhin (§8 CoronaSchVO):
Konzerte und Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen und privaten (Kultur-) Einrichtungen im Freien sind zulässig. Die Aufführenden haben einen Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, die Zuschauer die Veranstaltung aus ihrer Wohnung zu verfolgen (sog. „Fensterkonzert“, vgl. §8 Abs. 1 CoronaSchVO).
Möglich ist nunmehr der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und von ähnlichen Einrichtungen. Voraussetzung ist eine vorherige Terminbuchung sowie Sicherstellung der einfachen Rückverfolgbarkeit nach §4a Abs. 1. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher/innen darf in geschlossenen Räumen 20 Quadratmeter pro Person nicht übersteigen (§8 Abs. 4 CoronaSchVO).
Diese Regeln gelten seit dem 8. März 2021 im Bereich Bibliotheken u. Archive weiterhin (§6 Absatz 4 CoronaSchVO):
Der Präsenzbetrieb von Bibliotheken und Archiven ist unter strenger Berücksichtigung der §§2 bis 4a (Kontakt-/Abstandsregeln, medizinische Maske, einfache Rückverfolgbarkeit) möglich. Das Erfordernis der Kontaktrückverfolgung (§4a) entfällt bei bloßer Abholung bestellter und automatisiert bereitgestellter Medien sowie bei deren Rückgabe.
Die neue Coronaschutzverordnung NRW (gültig seit 8. März bis 28. März 2021) können Sie hier einsehen:
https://www.land.nrw/…/2021-03-05_coronaschvo_ab_08.03.2021… KÖLN
· Sondermaßnahmen des Kulturamtes
Die Stadt Köln unterstützt die freie Kulturszene während der Corona-Pandemie in 2021 mit Corona-Sondermaßnahmen. Alle Informationen zu unseren Sondermaßnahmen finden Sie hier:
https://www.stadt-koeln.de/…/k…/corona-sondermassnahmen-2021 In Umsetzung eines Beschlusses des Ausschusses für Kunst und Kultur erweitert das Kulturamt einmalig im Jahr 2021 seine unterjährige Projektförderung für soloselbständige Kulturschaffende, die keine Veranstaltende sind. Dazu beraten die jeweiligen Referate gerne im Zuge ihrer telefonischen Beratungen. Beantragt werden können ab Anfang April Förderungen für werk- und recherche-orientierte Vorhaben, wie zum Beispiel Dokumentationen, Kataloge, Recherchereisen, Archivarbeit, etc. Dies erfolgt aus den regulären Budgets für Projektförderung durch das Kulturamt. Über den genauen Starttermin der Antragstellung berichten wir gerne in einem unserer nächsten Newsletter.
Weiterhin hinweisen möchten wir auf unsere Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe. Sie dient der Struktursicherung von Veranstalter*innen mit Sitz in Köln, zum Beispiel von freien Kulturbetrieben (wie Theater-,
Tanz-, Literatur-Spielstätten, Clubs, Filmkunst-Kinos, unabhängige Plattenläden et cetera), eingetragenen Kulturvereinen, freien Kultureinrichtungen, kulturellen Initiativen und Kulturschaffenden, soweit sie ganzjährige Kurs- oder Veranstaltungsprogramme bieten und nicht institutionell von uns gefördert werden.
· Weitere Infos zum Thema Corona in Köln unter:
https://www.stadt-koeln.de/…/gesund…/corona-virus/index.html Land NRW
· Landesregierung setzt erfolgreiches Stipendienprogramm fort
Auf der Website des Landes NRW heißt es dazu: „Weitere 15.000 Stipendien über je 6.000 Euro sollen künstlerische Arbeit unter Pandemie-Bedingungen ermöglichen … Seit rund einem Jahr haben Künstlerinnen und Künstler aufgrund weggefallener Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten infolge der Corona-Pandemie keine verlässliche Beschäftigungsgrundlage. Die Landesregierung reagiert auf diese extreme finanzielle und künstlerische Herausforderung und setzt daher das erfolgreiche Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ für freischaffende Künstlerinnen und Künstler fort.“ (weitere Infos:
https://www.land.nrw/…/90-millionen-euro-zusaetzlich-fuer-f…)
· NRW investiert in die Zukunft von Spielstätten
Weitere acht Millionen Euro bringt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft für Spielstätten, Privat-, Freilicht- und Amateurtheater auf. Mit dem diese Woche vorgestellten Investitions-Förderprogramm möchte es den digitalen Wandel, die Barrierefreiheit und klimafreundliche Technik bei den Spielstätten vorantreiben. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen über eine feste Spielstätte verfügen. Das Programm zielt nicht auf die Theater in kommunaler und Landes-Trägerschaft. Weitere Informationen unter
https://mkw.nrw/presse/Investitionsprogramm_PM.
Ich bitte Sie, diese Informationen auch an Ihre Mitglieder*innen und weitere Kulturschaffende weiterzuleiten.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund.
Im Auftrag
Barbara Foerster
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amtsleiterin
Kulturamt
Richartzstr. 2-4
50667 Köln
Internet:
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/ Das Kulturamt ist eingeschränkt nach Terminabsprache für Besucher geöffnet.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Terminwunsch telefonisch oder per E-Mail an Ihre jeweiligen Ansprechpartner*innen in den Referaten.
Neue Regelungen und Maßnahmen zur Kulturförderung in Zeiten von Corona
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