Keine Aufhebung der Schulpflicht vor den WeihnachtsferienLiebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler
viele Familien sind derzeit angesichts des Infektionsgeschehens in den Schulen und der möglichen Bedrohung durch neue Virusvarianten in großer Sorge. Diese Sorge bezieht sich nicht allein auf einen möglichen, schweren Krankheitsverlauf, sondern auch auf die Auswirkungen einer bis zu 14tägigen Quarantäne, die alle Weihnachtsplanungen in der Familie torpedieren würde.
Dazu kommen Berichte über vorgezogene Weihnachtsferien in anderen Bundesländern und Umfragen durch Elternverbände in NRW, nach denen sich eine Mehrheit der Eltern ein Ausssetzen der Präsenzpflicht oder Distanzunterricht oder vorgezogene Ferien wünschen würde...
Auch wenn ich Ihre Sorgen sehr Ernst nehme, bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass es für eine individuelle Aufhebung der Schulpflicht oder eine individuelle Entscheidung der Familien bis zu den Ferien nur noch in ´Distanz` am Unterricht teilzunehmen keine Rechtsgrundlage gibt.
Ihre entsprechenden, mit großer Ernsthaftigkeit vorgetragenen, fast ausschließlich sehr konstruktiv formulierten Anträge
muss ich deshalb ablehnen!
Im Falle einer Erkrankung Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien bitte ich Sie um Vorlage einer einfachen ärztlichen Bescheinigung spätestens nach Wiederbeginn des Unterrichts.
Ich weiß, dass es nettere Botschaften aus der Schule gibt, auch ich bin Sorge darüber, ob meine Familie ohne Quarantäneverfügungen oder Erkrankungen gemeinsam Weihnachten feiern kann...
Mit dennoch herzlichen Grüßen aus der Kreuzgasse
Ruschmeyer