Unser Verein und Facebook: Unsere Kommune und Facebook
Mit einem Bürgerantrag, der hier als Vorlage zu finden ist, kann nun jede und jeder vor Ort in seiner Gemeinde oder Stadt aktiv werden. Der Antrag fordert die Kommune u.a. auf, die eigene Facebook-Präsenz zu minimieren und alternative Informationskanäle zu den Bürgerinnen und Bürgern zu eröffnen. Ziel ist es dabei u.a. eventuellen Verstößen der Kommune gegen Datenschutz und Datensicherheit in Facebook frühzeitig entgegenzutreten mit einem alternativen IT-Konzept.
electriceye.info/wordpress/wp-content/uploads/2018/12/Buergerantrag_Facebook.odt
https://electriceye.info/wordpress/?p=524
An den Bürgermeister von __________
Anregung nach §24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
„Facebook-freie Kommune“
Der Stadtrat von __________ möge beschließen:
• Die Stadt __________ verzichtet auf die Nutzung der Plattform 'Facebook' zur Information der Bürgerinnen und Bürger. Es ist ausschließlich und maximal ein Verweis auf den eigenbetriebenen Webauftritt der Stadt bei Facebook zu hinterlegen, der von einer geschulten Mitarbeiterin bzw. einem geschulten Mitarbeiter gepflegt wird. Das im Internet von der Stadt __________ gepflegte Informationsangebot ist ausschließlich auf eigenen Webseiten bereit zu stellen, bei denen zumindest die redaktionelle Pflege unter Kontrolle der Stadt __________ erfolgt.
• Die Stadt __________ weist die kommunalen Angestellten und Beamten an, für die Kommunikation zu dienstlichen Zwecken auf WhatsApp zu verzichten.
• Die Stadt __________ untersagt die Nutzung von Facebook und WhatsApp auf Dienst-Geräten wie SmartPhone, Tablet oder PC. Zur Pflege der reduzierten Facebook-Präsens der Kommune ist ein dedizierter Rechner bereit zu stellen, der keinen Zugang zu personengebundenen Daten der Verwaltung hat.
• Die Stadt __________ bietet Schulungsmaßnahmen für Vereine, Unternehmen und Gruppen an, um die Möglichkeiten einer Internetpräsens ohne Social-Media-Plattformen wie z.B. Facebook zu realisieren. Diese Schulungen sind kostenlos anzubieten und sollten in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um das Wissen über das Internet im speziellen sowie die Medienkompetenz im Allgemeinen in der Bürgerschaft zu vertiefen.
• Lokale IT-Unternehmen sind von der Stadt __________bei Schulung und technischer Umsetzung bevorzugt einzubinden, um auf diesem Weg auch die kommunale Wirtschaft zu stärken. Fachwissen über den Aufbau, Betrieb und Wartung von Internet-Auftritten und IT-Technologie wird in der Kommune aufgebaut und gebunden. Die Wertschöpfung von IT-Dienstleistungen in diesem Umfeld können dabei vor Ort realisiert werden.
Begründung:
Die zu Facebook Inc. gehörenden Plattformen Facebook, WhatsApp und Instagram bieten einen Service zum präsentieren und Teilen von Informationen in Schrift, Bild und Ton an. Diese Dienstleistung kann von privaten und juristischen Personen genutzt werden. Die Rechte an sämtlichen Informationen wie Texten, Bilder, Ton- oder Videoaufnahmen, die in die Dienstleistungsangebote des Unternehmens Facebook Inc. eingespielt werden, gehen vollständig in den Besitz des Unternehmens über.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 05. Juni 2018 entschieden, dass das Anlegen einer Facebook-Seite eine Mitverantwortung für Facebooks Datenschutzverstöße begründet. Damit machte der Europäische Gerichtshof deutlich: Bereits der Einsatz eines Online-Dienstes begründet eine Mitverantwortung für dessen Datenverarbeitung. Das gilt zumindest dann, wenn die Nutzung nicht nur rein persönlichen oder familiären Zwecken dient. Um Schaden von der Stadt __________ abzuwenden und rechtlichen Verstößen vorzubeugen, hat die Stadt unverzüglich den Auftritt bei Facebook massiv einzuschränken und die Nutzer des Auftritts auf mögliche Verstöße von Facebook Inc. gegen rechtliche Grundlagen bei Datenschutz und Datensicherheit hinzuweisen. (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=202543&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=298398)
Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder bewerten in einer Stellungnahme vom 05. September 2018 die aktuelle Funktionsweise von Facebook-Seiten als nicht konform zur europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Die DSGVO muss in Europa seit dem Mai 2018 eingehalten werden. Da es Facebook Inc. bis heute nicht gelungen ist, einen rechtskonformen Betrieb der Plattform Facebook sicherzustellen, steht die Stadt __________ in der Pflicht, die Nutzung der rechtswidrigen Dienstleistung unverzüglich zu unterbinden bzw. derart zu minimieren, dass eine Unterstützung des rechtswidrigen Betriebs nicht gefolgert werden kann. (https://www.datenschutz-notizen.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-DSK-Facebook_Fanpages.pdf)
Neben Facebook verstößt insbesondere WhatsApp massiv gegen die DSGVO. So weist u.a. der Datenschutzbeauftragte der evangelischen Kirche in Deutschland darauf hin, dass bei der Nutzung von WhatsApp das Telefonbuch auf den Geräten als Identifizierungsmerkmal verwendet wird. Damit werden personenbezogene Daten automatisch in die WhatsApp-Kontaktliste aufgeführt. Von den Personen, deren Daten damit an Facebook Inc. weitergeben werden, müsste sich der WhatsApp-Anwender nach europäischen Datenschutzregeln zunächst eine Einverständniserklärung einholen. Die katholische Kirche hat die Benutzung von WhatsApp ebenfalls untersagt. Einen Überblick über mögliche Alternativen für die Nutzung von Messenger-Diensten in der Kirche ist hier zu finden: https://www.datenschutz-notizen.de/messenger-in-der-evangelischen-kirche-3321505/
Der Plattform-Verbund von Facebook Inc. wird von zahlreichen Fachleuten als eine Gefährdung für Demokratie und Gesellschaft eingestuft. Der Internetpionier Jaron Lanier ruft in seinen jüngsten Stellungnahmen dazu auf, Nutzerkonten sofort zu löschen. Dabei geht es nicht nur um die Monopolstellung, die sich Facebook Inc. mit seinem Plattform-Verbund erobert hat. Durch unzureichende Sicherung der Daten kommt es regelmäßig zu massiven Diebstählen von personenbezogenen Informationen bei Facebook Inc.. Der Skandal um Cambridge Analytica zeigt darüber hinaus, dass Facebook Inc. beim Handel mit personenbezogenen Daten - gerade auch für Analysen, die zur Meinungsbeeinflussung der Nutzerinnen und Nutzer dienen – ein grundlegendes Geschäftsmodell erkannt hat.
Aus Verantwortung für die demokratisch verfasste und freiheitliche Zivilgesellschaft muss daher die Stadt __________ ein Zeichen setzen, das in die Bürgerschaft hinein wirkt. Die Stadt muss sich dazu der Aufgabe stellen, die Bürgerinnen und Bürger über die rechtlichen und gesellschaftlichen Probleme aufzuklären und mit klaren Absagen an die Dienstleistungen von Facebook Inc. eine Vorbildfunktion einzunehmen. Daher muss der Rückzug von Facebook Inc. von einer offenen und deutlichen Kommunikation in die Bürgerschaft hinein begleitet werden.
Parallel dazu steht die Stadt __________ in der Pflicht, sich aktiv für die Befähigung von Unternehmen, Vereinen und Gruppen in der Stadt einzusetzen und diese dabei zu unterstützen, alternative Konzepte bei der Nutzung des Internets zu entwickeln. Ziel dieser Schulungsmaßnahmen ist neben der Vertiefung von Medienkompetenz insbesondere die Förderung des Demokratiegedankens, da dadurch einem Monopol von Facebook Inc. eine vielfältige, lebendige und bunte Landschaft von kreativen Onlineangeboten der Zivilgesellschaft gegenübergestellt wird.
Mit dem Maßnahmenpaket 'Facebook-freie Kommune' kann sich die Stadt __________ als fortschrittliche IT-Kommune präsentieren, die die Herausforderungen der Digitalisierung und Globalisierung für die Zivilgesellschaft proaktiv angeht. Dadurch, dass auf lokale Unternehmen bei der Umsetzung gesetzt wird, wird das fachliche Wissen vor Ort in der Kommune gebunden, werden attraktive, zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen und kann die Wertschöpfung vor Ort erfolgen.